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AGB

  1. Geltung

    1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nicht ausdrücklich und durch schriftliche Bestätigung nicht anderes vereinbart ist, ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

    2. Vertragserfüllungsverhandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

  2. Angebot und Annahme
    a. Angebot
    2.1. Die durch die Simm´s Collection GmbH dargebotenen Produkte und Leistungen stellen eine Aufforderung der Simm´s Collection GmbH an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung des Kunden ist als Angebot gemäß §145 BGB an die Simm´s Collection GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den hier vereinbarten Bedingungen zu qualifizieren.
    2.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Angebote hinsichtlich Preis, Menge und Lieferkonditionen als unverbindlich und freibleibend.
    b. Annahme
    2.3. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche Annahmeerklärung durch die Simm´s Collection GmbH gegenüber dem Kunden oder durch Lieferung und Leistung zustande. Die Bestätigung des Bestellungseingangs durch die Simm´s Collection GmbH stellt keine Angebotsannahme dar.
    2.4. Nebenabsprachen und Abänderungen zur Auftragsbestätigung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
    c. Weitere Bedingungen
    2.5. An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und Rezepturen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Gleiches gilt für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
    2.6. Alle Angaben betreffend Gewicht, Inhalt, Maße usw. sind als Durchschnittswerte anzusehen; soweit nicht Grenzen für die zulässigen Abweichungen ausdrücklich festgelegt sind, gelten Abweichungen im Rahmen des Handelsüblichen als gestattet.
    2.7. Überlassene Proben und Musterstücke gelten nur als annähernde Anschauungsstücke.
    2.8. Unsere Produkte dürfen lt. Gesetz nur von dazu Befugten abgegeben werden. Mit Erteilung des Auftrags durch den Kunden, versichert dieser zugleich, die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder zu beachten.

  3. Kaufpreis
    3.1. Schriftlich angebotene Verkaufspreise basieren auf den zur Zeit der Erstellung des Angebotes herrschenden Umständen. Wir behalten uns vor, alle Veränderungen des Einstandspreises bis zur Fakturierung durch geänderte Zölle, Steuern, Abgaben, Frachtsätze oder sonstige preisbildende Komponenten an den Vertragspartner weiterzugeben.
    3.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, inklusive unserer Standardverpackung; Sonderwünsche werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Für Änderungen der Bestellung nach Auftragsbestätigung berechnen wir eine Unkostenpauschale von €25,-.
    3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  4. Lieferung
    a. Allgemeines
    4.1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
    4.2. Liefertermine und Lieferfristen gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur als annähernd und nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, die vertragliche Lieferung in Teilmengen zu erbringen.
    4.3. Mehrkosten, die aufgrund von Eil- oder Expresswünschen des Vertragspartners entstehen, sind von diesem zu tragen.
    4.4. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahme, Betriebsstillegung, Streik oder ähnliche Umstände, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschaden, Energiemangel unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Solche Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben.
    b. Inland
    Der Mindestbestellwert beträgt €32,- netto und bedingt die Bestellung voller Verpackungseinheiten. Der Versand erfolgt inklusive unserer Standardverpackung ab Werk Neu-Isenburg; Sonderwünsche werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
    c. Export
    Der Mindestbestellwert beträgt €500,-. Der Versand erfolgt inklusive Verpackung ab Werk Otzberg. Für alle übrigen Konditionen gelten die Inlandsbedingungen. Wir gewährleisten hierbei die Qualität der Ware. Eventuell notwendige Genehmigungen für den Verkauf im Importland und die Beachtung dortiger gewerblicher Schutzrechte besorgt der Besteller.
    d. Lose Ware
    Die Lieferung erfolgt ab Werk Otzberg. Sofern die Verpackungsmittel vom Besteller nicht zur Verfügung gestellt werden können, beschaffen wir diese auf seine Kosten.
    e. Sonderanfertigungen und EIgenaufmachungen
    Bei allen Sonderanfertigungen und Eigenaufmachungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von 10% vor.

  5. Zahlungsbedingungen
    5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
    5.2. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
    5.3. Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
    5.4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig – ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln und Schecks. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden hinweisen, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäfts-verbindung fällig zu stellen.

  6. Versendung und Annahme
    6.1. Die Gefahren des Transports ab Werk gehen stets zu Lasten des Kunden, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus.
    6.2. Bei Abholung ab Werk obliegen dem Kunden bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrgut-transports.

  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1. Bis zur Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag mit dem Vertragspartner, einschließlich Kosten, Spesen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu betreuen und aufzubewahren. Er haftet für Beschädigungen aller Art sowie den Verlust.
    7.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände auch ohne gerichtliche Hilfe und ohne Zustimmung des Vertrags-partners zurückzunehmen bzw. vom Vertragspartner zu verlangen, dass er sie an einen von uns zu bestimmenden Ort einzustellen oder einem unserer Beauftragten zu übergeben hat.
    7.3. Im Falle der Weiterveräußerung tritt uns der Vertragspartner sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gekauften Ware entstehen bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn ab und zwar in Höhe des Betrages der Fakturen.

  8. Haftung für Mängel
    8.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn nicht eine Mängelrüge bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Ablieferung, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übertragungszeitpunkt bereits vorhanden war.
    8.2. Es liegt kein Mangel der Ware vor, wenn eine unwesentliche Abweichung vorliegt. Eine unwesentliche Abweichung liegt vor bei handelsüblichen Toleranzen bezüglich Maßen, Mengen und sonstigen Qualitätsanforderungen. Eine mengenmäßige Abweichung von 5% ist eine unwesentliche Abweichung.
    8.3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und/oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht Ihnen nur das Minderungsrecht zu.
    8.4. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abs. 9 („Allgemeine Haftungs-begrenzung“) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

  9. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
    9.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir, auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mängel und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
    9.2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel an der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
    9.3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware und unseren sonstigen Leistungen entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

  10. Werbematerial / Verpackungstexte
    10.1. Wird der Kunde in Wort, Schrift oder durch Versuche von uns beraten, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
    10.2. Werbematerial (Prospekte, Broschüren, Kataloge etc.) ist auf eigene Gefahr zu verwenden. Wir übernehmen keine Zusicherung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Dies gilt auch für Verpackungstexte und Etikettierung. Führen Beanstandungen der Verpackung oder Etikettierung dazu, dass die Produkte in dieser Form nicht verkauft werden können, hat der Besteller nur das Recht auf Wandlung.
    10.3. Jeder Besteller ist verpflichtet, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die unsere Produkte betreffen, rechtzeitig zu melden, um uns Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und nach unserer Entscheidung an dem jeweiligen Verfahren teilzunehmen.

  11. Änderungsvorbehalt
    Wir behalten uns grundsätzlich Änderungen in Aufmachung, Textierung und Zusammen-setzung unserer Artikel und Prospektänderungen vor.

  12. Datenschutz
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten des Kunden und der mit ihm geschlossenen Verträge speichern und ausschließlich für eigene Zwecke bzw. zur vertragsgemäßen Erfüllung nutzen.

  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
    13.1. Erfüllungsort ist Otzberg.
    13.2. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Frankfurt am Main als vereinbart.
    13.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht als vereinbart. Das UN-Kaufrecht in der jeweils geltenden Fassung und die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.
    13.4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Gänze oder teilweise ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt

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